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Wir bieten Wurzelbehandlungen "auf Kasse" (OHNE ZUZAHLUNGEN!) an, solange sie den Richtlinien der Krankenkassen entsprechen.


Höchstes Niveau (über den vorgeschriebenen Richtlinien der Krankenkassen) für den Erhalt verloren geglaubter Zähne


Die Wurzelbehandlung von Zähnen mit abgestorbenen Nerven ist, außer der Extraktion, die einzige Möglichkeit diese Zähne zu erhalten; aber auch nur dann, wenn sie gewissenhaft und korrekt (lege artis) durchgeführt wird. Korrekt bedeutet im Fall der endodontischen Versorgung:

           -  Füllung aller Nervkanäle (nach Kanalaufbereitung)

           -  Füllung jeden Kanals bis zum Apex (Wurzelspitze)

 
Der Erfolg jeder Wurzelbehandlung ist zudem noch abhängig von der Instrumentierbarkeit der Kanäle (existiert kein Kanalzugang, kann der Nervkanal logischerweise auch nicht aufbereitet werden; ist der Kanal sehr stark gekrümmt, gestaltet sich die Aufbereitung um ein vielfaches schwieriger) und von der Zugänglichkeit des entsprechenden Zahnes innerhalb der Mundhöhle.

 
In unserer Praxis findet ein Material Verwendung, das während einer Erprobungszeit von 3,5 Jahren mit außerordentlichem Therapieerfolg eingesetzt wurde; diese Erfolge haben sich bis heute fortgesetzt. Das Scheitern von Wurzelbehandlungen liegt bei einer Quote von weit unter 5%.


Für die Krankenkassen ist eine Wurzelfüllung „ausreichend“ (entspricht einer Schulnote „4“), wenn sie „bis in das apikale Drittel reicht“. Das heißt im Klartext: wenn der Wurzelkanal zu ⅔ abgefüllt wurde, ist das genug. Es fragt aber keiner, was mit den Bakterien und dem abgestorbenen Nervengewebe weiter geschieht. Probleme sind fast nicht zu vermeiden, ausgedehnte eitrige Abszesse keine Seltenheit, Versuche mit chirurgischen Eingriffen (Wurzelspitzenresektionen) scheitern in vielen Fällen und meistens bleibt nur noch der Griff zur Zange.

Fazit:     Wieder ein Zahn weniger!!

Folge:    Der fehlende Zahn muss ersetzt werden, um die Ordnung des Kausystems
             wiederherzustellen (Brücke, herausnehmbarer Ersatz, Implantate).         

Die Kosten der prothetischen Versorgung, verursacht durch Sparmaßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen, werden zum großen Teil dem Patienten aufgebürdet.


Anfang 2005 setzten die gesetzlichen Krankenkassen "noch eins drauf"!

Die Indikation (Notwendigkeit) von Wurzelbehandlungen auf Kassenrezept wurden extrem beschnitten.




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