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Zahnersatz

Kronen - Brücken - Prothesen - kombinerte Arbeiten
Regelversorgungen - gleichartige Versorgungen - andersartige Versorgungen



Aus einer falsch verstandenen Sparsamkeit (Fachjargon: "Kostendämpfung") verwenden manche Kollegen, oft auch auf Drängen der Patienten, goldreduzierte Legierungen, Spargoldlegierungen, oft sogar sog. NEM-Legierungen (Nicht-Edel-Metall-Legierungen). Dadurch können eine Unmenge von Folgeproblemen entstehen, verursacht durch die unverantwortliche und durch keinerlei wissenschaftliche Versuche (über die Verträglichkeit) erhärtete Verwendung minderwertiger Materialien in der prothetischen Versorgung mit Kronen und Brücken. Dabei liegt der Preisunterschied im Bereich von nur wenigen Euro.

Deshalb legen wir in unserer Praxis extrem hohen Wert auf die Verwendung körperverträglicher Materialien, d.h. bei Goldlegierungen kommen ausschließlich höchstgoldhaltige und palladiumfreie Legierungen zur Verwendung.

 
Die Symptome der gesundheitlichen Schädigungen beginnen mit Metallgeschmack im Mund. Rötung der Schleimhäute im Halsgebiet, Magenschmerzen, Darmkrämpfe, Blasenbeschwerden, Nierenschmerzen, Kopfschmerzen. Schwindelanfälle bis zum Erbrechen und vor allem eine große Müdigkeit sind keine Seltenheit.

 

Um Materialkosten einzusparen, werden und wurden in vielen Praxen seit 1. April 1986 Legierungen für Kronen und Brücken verwendet, die anstelle von Gold und Platin das angeblich ebenfalls „edle" Metall Palladium enthalten. Gold ist in diesen Legierungen nur von untergeordneter Bedeutung. Zusätzlich kommen höhere Mengen von Kupfer, Indium und Gallium vor. Es ist zu unterscheiden zwischen Legierungen mit geringem, mittlerem und hohem Palladium-Anteil. Letztere dürften für den Menschen am toxischsten sein.

 

Folgende Palladium-Konzentrationen darf nicht überschritten werden:

Palladium:        5%  (ab 12%  beginnt Palladium toxisch zu werden!!)

 

Daher ist in unserer Praxis von jeder, durch uns angefertigten,  prothetischen Versorgung patientenspezifisch festgehalten, welches Material von welchem Hersteller verwendet wurde. Diese Unterlagen  können bei Interesse eingesehen oder in Kopie ausgehändigt werden.

 
So hart es oft für manchen Patienten aus finanzieller Sicht klingen mag, bei einer Belastung durch Schwermetalle, Amalgam oder Spargold hilft nur eins:

                        
Das toxische Material muss entfernt werden!!


                   ???????? LOHNT SICH ZAHNERSATZ IM AUSLAND ?????????


1. Im Ausland bestehen Behandlungsdefizite.

Der richtige Sitz des Zahnersatzes erfordert umfassende Vorbehandlungen und Vorbereitungsmassnahmen. Dies kann u.U. mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen - Zeit die im "Zahntourismus" fehlt.    

Bei Nachbehandlungen kann es zu Problemen kommen, da die "zuständige" Zahnarztpraxis nicht gerade "um die Ecke" liegt.

Meist erhält man keine genaue Auskunft über Art und Qualität der verwendeten Materialien. Es können Allergien entstehen.

2. Die Kosten-Falle

Die Kosten für eine Zahnbehandlung im Ausland trägt zunächst der Patient - IN VOLLER HÖHE !!!!!

Bei Komplikationen kann der Aufenthalt länger dauern als ursprünglich geplant.

Selbst wenn der Zahnarzt im Ausland die Kosten für eine Nachbehandlung übernimmt, zahlt der Patient erneut Anreise und Unterkunft. Damit nimmt der anfängliche Preisvorteil schnell ab.

3. Kein Recht auf Schadenersatz

Im Streitfall gelten das Recht und die Gewährleistungsansprüche des Landes, in dem Sie zur Zahnbehandlung waren. Auch im europäischen Ausland kann es daher schwer werden, seine Ansprüche durchzusetzen. In Deutschland sind die Rechte des Patienten bei Gewährleistungsansprüchen klar geregelt und durchsetzbar.

Kein deutscher Zahnarzt ist verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenlos zu korrigieren oder nachzubessern. Da bleibt nur eine private Verrechnung, eine erneute Reise ins Ausland beziehungsweise der Versuch, seine Ansprüche durchzusetzen.

Der Erstbehandler kann nicht haftbar gemacht werden, sobald ein zweiter Zahnarzt irgendwelche Maßnahmen am Zahnersatz durchführt. Der Zweitbehandler haftet nicht für den Erstbehandler. Dies gilt auch, wenn ein deutscher Zahnarzt mit einem Zahnarzt im Ausland zusammenarbeitet. Schadenersatz kann nicht geltend gemacht werden.

4. Kassenzuschuss nicht gesichert

Die Bezuschussung von ausländischem Zahnersatz durch die deutschen Krankenkassenist ist nicht eindeutig geregelt.

Den deutschen Krankenkassen müssen quittierte und spezifizierte Rechnungen in deutscher Sprache vorgelegt werden.

FAZIT: 

Fachleute beurteilen die Versorgungsqualität von im Ausland gefertigtem Zahnersatz in über 70 Prozent* der Fälle als nicht zufriedenstellend. (Quelle: "Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift", Nr.4/2004, Seite 230 ff.

Aus gutem Grund bevorzugen Patienten in der Regel einen Zahnarzt ihres Vertrauens in der Nähe ihres Wohnortes.

Damit entfallen lange Anfahrtswege und erst so wird eine gute Beziehung über Jahre hinweg möglich, die für eine erfolgreiche Behandung sehr wichtig ist. Der langjährige Zahnarzt kennt die Vorerkrankungen, individuellen Bedürfnisse und Wünsche seines Patienten und kann deshalb optimale Vorschläge für seine Behandlung unterbreiten; und nicht zuletzt ist er auch kurzfristig in Notsituationen zur Stelle.



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